Vertrag / Vereinbarung
1. Vertragsgegenstand 1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Mietverhältnis zwischen VerdesRental (nachfolgend "Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend "Mieter"). 1.2. Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung eines Fahrzeugs zur Nutzung gegen Entgelt.
2. Voraussetzungen für den Mieter 2.1. Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der in der Schweiz anerkannt ist. 2.2. Fahrer unter 25 Jahren verpflichten sich, im Schadensfall einen Selbstbehalt in Höhe von 2.000 CHF Fahrer über 25 Jahre 1.000 CHF zu tragen. 2.3. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag eingetragenen Personen geführt werden.
3. Mietzeit und Fahrzeugrückgabe 3.1. Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten. 3.2. Das Fahrzeug ist am vereinbarten Ort in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. 3.3. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, wird ein Aufpreis entsprechend der geltenden Tarife fällig.
4. Mietpreis und Kaution 4.1. Der Mietpreis sowie eventuelle Zusatzkosten (z. B. für Zusatzfahrer oder Kindersitze) sind im Mietvertrag geregelt. 4.2. Vor Fahrzeugübergabe ist eine Kaution in Höhe von 0 CHF zu hinterlegen, die nach Fahrzeugrückgabe und Prüfung zurückerstattet wird.
5. Selbstbehalt und Versicherung 5.1. Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. 5.2. Im Schadensfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 CHF, sofern der Fahrer unter 25 Jahre alt ist. Für Fahrer über 25 beträgt der Selbstbehalt 1.000 CHF. 5.3. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, sowie Verstöße gegen die Mietbedingungen sind nicht versichert.
6. Nutzung des Fahrzeugs 6.1. Das Fahrzeug darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Es ist untersagt: Das Fahrzeug an Dritte weiterzugeben. Das Fahrzeug außerhalb der Schweiz ohne vorherige Zustimmung zu nutzen. Das Fahrzeug für motorsportliche Wettbewerbe oder ähnliche Veranstaltungen zu verwenden 6.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
7. Pflichten des Mieters bei Schäden oder Verlust 7.1. Bei einem Unfall, Schaden, Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter und die Polizei zu informieren. 7.2. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Nichtbeachtung der Mietbedingungen entstehen.
8. Kündigung des Mietvertrages 8.1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter gegen die Vertragsbedingungen verstößt. 8.2. Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt keine Erstattung des Mietpreises.
9. Datenschutz 9.1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 9.2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von VerdesRental geregelt.
10. Schlussbestimmungen 10.1. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters in Gretzenbach. 10.2. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
11. Zustand des Tanks 11.1 Der Tank des Fahrzeugs muss bei der Rückgabe denselben Füllstand aufweisen wie bei der Übergabe. 11.2. Andernfalls wird eine Gebühr entsprechend der fehlenden Treibstoffmenge und einem Bearbeitungsaufpreis erhoben.